Die Anknüpfung an das Erwerbseinkommen ist der historischen Entstehung der Sozialversicherungssysteme geschuldet. Die sich ausschließlich auf das Arbeitseinkommen beziehende Beitragsbemessung schwächt jedoch die Nachhaltigkeit der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Verschärfend wirkt eine kontinuierlich sinkende Lohnquote.
"Des Weiteren birgt die Bindung an das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung Gerechtigkeitsdefizite. So kann es vorkommen, dass Menschen mit gleichem Gesamteinkommen, aber unterschiedlichen Anteilen am Gesamteinkommen, unterschiedlich hohe Beiträge zahlen müssen," führt Dr. Bodo de Vries, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) weiter aus. "Im Sinne der horizontalen Gerechtigkeit sollten Haushalte mit gleicher ökonomischer Leistungsfähigkeit zu gleichen Beitragszahlungen herangezogen werden" fordert De Vries weiter.
VKAD und DEVAP setzen sich für eine Heranziehung sämtlicher Einkommensarten auf Basis des steuerlichen Einkommensbegriffs ein - entsprechend müssen neben dem Lohn z. B. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.
Die Pressemitteilung sowie das Factsheet und das Diskussionspapier der beiden Verbände zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung können Sie am Ende des Beitrags herunterladen.