Behandlung / Pflege / Reha
Die Leistungen müssen im Unterschied zur Grundversorgung (Sozialpsychiatrische Dienste und Gerontopsychiatrischer Dienst) ärztlich verordnet werden.
Diese Angebote verfolgen in erster Linie das Ziel, psychisch kranken Menschen und ihren Angehörigen den Umgang mit der psychischen Erkrankung und ihren Auswirkungen zu erleichtern. Das psychische Leiden wird verringert und eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann vermieden werden.
Ziel ist es, die psychische Erkrankung zu lindern oder zumindest so in das Alltagsleben zu integrieren, dass weitere Ausgrenzung vermieden und (wieder) mehr Lebensqualität erzielt werden kann.
Die Zielsetzung und die jeweilige Form der Hilfe (Hilfeplanung) werden gemeinsam mit den Betroffenen, dem niedergelassenen Nervenarzt, bzw. dem Arzt der Institutsambulanz und weiteren beteiligten Diensten (z.B. der Sozialpsychiatrische Dienst oder der ambulante Pflegedienst für psychisch kranke Menschen) besprochen und entwickelt.
Nicht selten werden die Hilfen über unsere Sozialpsychiatrischen Dienste oder die psychiatrischen Kliniken angeregt. Sie können sich aber selbstverständlich auch direkt an die jeweiligen Dienste wenden.
Die Leistungen der Institutsambulanz, der häuslichen Pflege für psychisch kranke Menschen und der Soziotherapie werden vorrangig durch die Krankenkassen finanziert. Das bedeutet, dass Sie die Versicherungskarte der Krankenkasse benötigen.
Für die häusliche Pflege für psychisch kranke Menschen und für die Soziotherapie ist eine Verordnung des behandelnden niedergelassenen Nervenarztes oder des Arztes der Institutsambulanz erforderlich.