Betreutes Wohnen in eigenem Wohnraum
Der Umzug aus unserer Frauenpensionen in den eigenen Wohnraum geht oft mit einer Vielzahl neuer Verantwortlichkeiten einher, die zuweilen überwältigend sein können. Die Gefahr der Isolation, die Herausforderungen im Umgang mit Ämtergängen oder auch das finden und halten einer geeigneten Arbeitsstelle können diese Übergangsphase zusätzlich erschweren. In dieser anspruchsvollen Zeit möchten wir Ihnen als unterstützende Brücke dienen.
Unsere engagierten Sozialarbeiterinnen stehen Ihnen zur Seite, um den Kontakt zu Ihrer neuen Lebensrealität zu erleichtern. Der Fokus liegt dabei auf einer einfühlsamen Nachbetreuung und Stabilisierung Ihrer Lebensumstände. Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu fördern, damit ein eigenständiges Leben ohne dauerhaften Unterstützungsbedarf möglich wird.
Wir verstehen, dass sich Ihre Bedürfnisse im Laufe der Zeit ändern können. Daher passen wir die Betreuungsdichte flexibel an, um sicherzustellen, dass Sie stets die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Unser Ansatz ist individuell und orientiert sich an Ihren spezifischen Bedürfnissen und Fortschritten.
Die Finanzierung unserer Hilfe erfolgt gemäß § 67 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Diese gesetzliche Grundlage ermöglicht es uns, sicherzustellen, dass Sie die notwendige Unterstützung erhalten, ohne sich über finanzielle Belastungen sorgen zu müssen.