Soziotherapie
Soziotherapie soll als eine koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung genutzt werden. Soziotherapie ist eine Hilfestellung bei der Nutzung medizinsicher und ärztlich verordneter Leistungen. Soziotherapie kann beim niedergelassenen Facharzt, der Institutsambulanz oder dem Hausarzt per Verordnung bei der jeweilige Krankenkasse des Versicherungsnehmers beantragt werden.
Neben der ärztlichen Verordnung ist ein soziotherapeutischer Betreuungsplan notwendig, der verordnete und empfohlene Maßnahmen und Zielsetzungen, zwischen dem Facharzt, dem Soziotherapeut und dem Patient festlegt.
Soziotherapie wird sowohl in Einzel- (60 Minuten) als auch in Gruppentherapie erbracht. Es dürfen maximal 120 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren abgerechnet werden. Der Soziotherapeut ist für die Erstellung eines Betreuungsplanes, die Koordination der Behandlung, die Arbeit im sozialen Umfeld und für die soziotherapeutische Dokumentation verantwortlich.
Angebot
Soziotherapie beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen und Betreuungsziele:
- Motivationstraining
- handlungsrelevante Willensbildung
- Verbesserung der Krankheitswahrnehmung und der Krankheitsbewältigung
- Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen, Erstellung eines Krisenprophylaxeplans
- Begleitung bei medizinischen und ambulanten psychiatrischen Hilfen
Kontakt und Vermittlung in eine Tagesstätte oder in Arbeitsprojekte für psychisch Kranke - Vermittlung von psychiatrischer Pflege zur Absicherung und Kontrolle der medikamentösen Behandlung
- Hilfen bei der Erstellung eines Planes zur Tages- und Wochenstruktur
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen
Indikation für Soziotherpaie:
Chronisch psychisch kranke Menschen mit psychotischer Krankheitssymptomatik und einem Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivierbarkeit, Krankheiteinsichts- und Absprachefähigkeit. Soziotherapie kann nur verordnet werden, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese zwar geboten, aber nicht ausführbar ist.
Zugangsvoraussetzungen:
Soziotherapie kann über den Hausarzt per Verordnung verschrieben werden. Mit der Überweisung kann dann ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aufgesucht werden. Die Zuführung und Begleitung kann auch über einen Sozialpsychiatrischer Dienst (heute GPZ) erfolgen. Der Facharzt verordnet zunächst 30 Stunden Soziotherapie, die vom Leistungserbringer (Sozialpsychiatrischer Dienst) auf der Grundlage eines Betreuungsplanes, der zwischen Patient, Therapeut und Facharzt inhaltlich und zeitlich abgestimmt wird, definiert werden.
Informationen für Fachpersonal:
Nach ICD (Internatonal Certification of Desease) 10 -10 F erfüllen Patienten mit 20.0-20.6, 21, 22, 24, 25, 31.5, 32.3 und 33.3 die diagnostischen Bedingungen. Darüber hinaus muss ein GAF-Skalenwert (Global Assessment of Functioning) zwischen 20-41 vorliegen. Der GAF-Wert ist ein Skalenwert zur globalen Erfassung des Funktionsniveaus, in dem psychische, soziale und berufliche Funktionseinschränkungen eingeordnet werden.