Haus Jakobus
Im Haus Jakobus gibt es auf den einzelnen Stockwerken Gemeinschaftsküchen - ebenso sind Waschmaschine und Trockner vorhanden.
Individuelle Betreuung für die Bewohner
Im Haus Jakobus bieten wir neben der Möglichkeit zu Wohnen auch eine individuelle Unterstützung durch unsere Mitarbeitenden an. Wir klären gemeinsam mit den Bewohnern, welche Hilfen notwendig sind. Dabei steht im Mittelpunkt die Vermittlung in betreute Wohnangebote oder eine eigene Wohnung. Wichtig ist uns die aktive Mitarbeit der Bewohner.
Zugangsvoraussetzungen
Die gesetzliche Grundlage des Angebots ist § 16a SGB II oder für Menschen, die im Sinne des Gesetzes nicht erwerbsfähig sind, § 27/3 SGB XII .
Aufnahme im Haus Jakobus finden Menschen, die hotelscheinberechtigt sind, ihre Notlage nicht aus eigener Kraft überwinden können und zur Überwindung qualifizierte Beratung und Betreuung brauchen. Die Aufenthaltsdauer im Haus Jakobus wird in Absprache mit dem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt festgelegt.
Eigenes Einkommen muss zur Finanzierung von Nutzungsentgelt und Betreuungskosten nach Maßgabe des Gesetzes und der in Stuttgart getroffenen Regelungen eingesetzt werden.
Über einen möglichen Einzug in das Haus Jakobus entscheidet die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in Verbindung mit der zuständigen Fachberatungsstelle.