Hilfen zur Erziehung
Die Hilfen zur Erziehung (HzE) sind nicht frei zugänglich, sondern werden von den Beratungszentren des Jugendamtes vermittelt und bewilligt. Eltern haben laut Gesetz einen Anspruch auf eine Hilfe bei der Erziehung, wenn eine dem Wohle des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Der Caritasverband für Stuttgart e.V. ist in den Stuttgarter Stadtteilen Süd und Bad Cannstatt / Mitte als Träger der sozialräumlichen Hilfen verantwortlich. In Stadtteilteams versuchen Fachkräfte der Beratungszentren und des Caritasverbandes "maßgeschneiderte Hilfeangebote" für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien zu entwickeln.
Ihre Unterstützung
Für Kinder, die zeitweise oder auf Dauer nicht zu Hause leben können, bietet der Caritasverband im Stuttgarter Süden zwei Wohngruppen an, die mit ihren insgesamt zwölf Plätzen unseren Kindern ein familienähnliches Wohnen und Leben ermöglichen.
Hilfen zur Erziehung in Stuttgart-Süd