Für kurze Zeit ins Haus Elisabeth
Sie können zu uns kommen, wenn Sie bisher in einer eigenen Wohnung leben oder zu Hause bei Ihren Eltern und die Menschen, die Sie bisher unterstützen, eine Pause brauchen oder gerne in Urlaub gehen möchten. Sie können auch bei uns wohnen, wenn Ihre Angehörigen krank sind oder ins Krankenhaus müssen.
Nehmen Sie teil am Leben in den Wohnbereichen
Solange Sie bei uns sind, können Sie in einem Einzelzimmer wohnen. Sie sind dazu eingeladen, am Leben in den Wohnbereichen teilzunehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie in den Dingen, für die Sie Hilfe brauchen. Die Kosten für die Kurzzeitunterbringung zahlt bis zu einer Höhe von 1612,00 Euro Ihre Pflegekasse im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege nach §39 SGB XI . Wenn Sie einen Leistungsanspruch haben, übernimmt auch das Sozialamt einen Teil der Kosten.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen auch bei der Beantragung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann sprechen Sie uns an!