Die erzielte Einigung in der Pflegekommission für einen
Mindestlohn in der Altenpflege ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die
Pflegekommission empfiehlt einen Mindestlohn für Pflegekräfte in der
Grundpflege in Höhe von 9 Euro (West) und 8 Euro (Ost), der in drei Stufen
erreicht wird. Diesen Mindestlohn muss das Bundeskabinett jetzt noch umsetzen.
Die Caritas wird auch weiterhin über dem Mindestlohn bezahlen. Eine ungelernte
Pflegehilfskraft erhält nach dem Caritas-Tarif bei einer 40-Stunden-Woche in
den Einrichtungen und Diensten der Caritas mindestens 10 Euro (West) und 9,35
Euro (Ost), zusätzlich Kinderzulage, Weihnachts- und Urlaubsgeld, zwischen 26
und 30 Tagen Urlaub, Stufenaufstiege sowie eine zusätzliche Altersversorgung.
Der Mindestlohn setzt endlich eine Grenze nach unten und stoppt den
Unterbietungswettbewerb. Sorge bereitet der Caritas jedoch, dass der
Mindestlohn künftig zur Orientierungsmarke für die Kostenübernahme durch die
Kranken- und Pflegekassen werden könnte. Die Caritas erwartet, dass Tariflöhne
Maßstab der Refinanzierung - wie vom Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium
gemeinsam empfohlen - bleiben.
Kontakt:
- Rolf Lodde, Dienstgebervertreter für die AK Caritas in der
Pflegekommission, Mobil: 0172 2102967
- Thomas Schwendele, Mitarbeitervertreter für die AK Caritas in der
Pflegekommission, Mobil: 0170 2033332
Pressemitteilung
Geschafft: Neun Euro Pflege-Mindestlohn
Erschienen am:
25.03.2010
Beschreibung