Berlin. 9. Februar 2010.
„Im Kampf gegen Kinderarmut
wurde heute eine richtige und wichtige Entscheidung getroffen“, begrüßt
Caritas-Präsident Peter Neher das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Frage eigenständig berechneter Regelsätze für Kinder.
„Das Bundesverfassungsgericht hat in deutlichen Worten klargestellt, dass die
geltenden Berechnungsgrundlagen der Regelsätze weder für Erwachsene noch für
Kinder bis 14 Jahre eine menschenwürdige Existenz sichern.“
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die prozentuale Ableitung
der Regelsätze für Kinder von denen eines alleinstehenden Erwachsenen für
verfassungswidrig erklärt hatte, sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen
Kinderarmut in Deutschland. Dass jetzt der Bedarf von Kindern im Zentrum der
Berechnungen stehe, sei entscheidend für die Zukunft dieser Kinder. „Das
Gericht spricht hier von einem Ausschluss von Lebenschancen. Deswegen sind
eigenständig berechnete Kinderregelsätze erforderlich.“ Neher macht deutlich
„Zusätzlich brauchen wir Investitionen in Bildung. Wir müssen in
Kindertagesstätten und Ganztagsschulen investieren, und diesen Kindern
befähigende Sachleistungen wie kostenlosen Nachhilfeunterricht oder den Besuch
eines Sportvereins ermöglichen“. Hier seien besonders die Länder und die
Kommunen in der Verantwortung.
“Die Bundesregierung ist nun dringend aufgefordert, diese höchstrichterliche
Entscheidung zügig umzusetzen“, fordert Neher.
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Pressemitteilung
Caritas begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil
Erschienen am:
09.02.2010
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