Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Fairkauf2.handKaufhaus
Begleitet von Udo Lutz, dem arbeitsmarktpolitischen Sprecher der SPD im Stuttgarter Rathaus, wurde Bundesminister Heil von Edgar Heimerdinger begrüßt und zu einer Gesprächsrunde mit Vertretern der Stuttgarter Sozialunternehmen und Betroffenen eingeladen.
In seinem kurzen Impulsreferat hat Hubertus Heil das am 08.11.2018 im Bundestag beschlossene Teilhabenchancengesetz vorgestellt und auf die damit verbundenen Möglichkeiten einer Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen hingewiesen. Mit diesem neuen Förderinstrument können Arbeitsverhältnisse mit einem gestaffelten Lohnkostenzuschuss bis zu fünf Jahren gefördert werden. In Frage kommt die Förderung für Personen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen aus der Grundsicherung (SGB II) bezogen haben.
Betroffene Beschäftigte aus dem Fairkauf haben im Dialog mit dem Bundesminister ihre Angst vor einer ungewissen Zukunft nach der nun bald auslaufenden Beschäftigungsmaßnahme eindringlich geäußert und auf die persönliche Bedeutung einer Weiterbeschäftigung hingewiesen. Das neue Förderinstrument könnte hierfür, so der Bundesminister, grundsätzlich eine Möglichkeit sein, wobei in jedem Einzelfall das Jobcenter die Fördervoraussetzungen zu prüfen habe. Einig war Bundesminister Heil mit der Aussage, dass als Erfolg nicht nur eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gelten habe und für Personen, die aufgrund von sozialen Problemlagen und gesundheitlichen Einschränkungen keinen Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt haben, andere Erfolgskriterien gelten müssten.