Haus Hackstraße
Das Haus bietet Platz für 24 Menschen, die in ein oder eineinhalb Zimmerappartements wohnen können. Alle Zimmer sind mit einer Dusche, WC und einer Einbauküche ausgestattet. Waschmaschinen und Trockner sind ebenfalls im Haus vorhanden.
Über einen möglichen Einzug in das Haus Hackstraße entscheidet die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in Verbindung mit der zuständigen Fachberatungsstelle.
Persönliche Betreuung und Beratung
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen die Bewohner bei der Suche nach einer eigenen Wohnung und nach einem Arbeitsplatz. Sie stehen auch für persönliche Gespräche zur Verfügung und unterstützen die Bewohner dabei, ihre Lebenssituation zu verbessern.
Aufnahmebedingungen
In die Hackstraße können Männer einziehen, die ihre aktuelle Notlage nicht aus eigener Kraft überwinden können und eine qualifizierte Beratung und Betreuung brauchen. Die gesetzliche Grundlage des Angebots ist der §16a SGB II oder für Menschen, die im Sinne des Gesetzes nicht erwerbsfähig sind, § 27/3 SGB XII. Eigenes Einkommen muss zur Finanzierung von Nutzungsentgelt und Betreuungskosten nach Maßgabe des Gesetzes und der in Stuttgart getroffenen Regelungen eingesetzt werden.