Ausbildung Erzieher/in
Ausbildungsstätten
Erzieherinnen und Erzieher werden an Fachschulen ausgebildet. Die Ausbildung umfasst Praktika in verschiedenen Schwerpunkten der praktischen Tätigkeit. Die Fachschule unterstützt die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung.
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss + erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder
- abgeschlossene Ausbildung als Kinderpflegerin oder
- Hochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand
Bitte zusätzlich bei der jeweiligen Fachschule abklären.
Inhalte
Religionspädagogik, Deutsch, Englisch
Handlungsfelder:
- Berufliches Handeln fundieren
- Erziehung und Betreuung gestalten
- Bildung und Entwicklung fördern I + II
- Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
- Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
Wahlpflichtbereich:
- Musik/Rhythmik
- ästhetische ForschungSport und Bewegungslehre
Dauer
3 Jahre in Vollzeit (zwei Jahre an der Fachschule für Sozialpädagogik (incl. Praktika) sowie ein Anerkennungsjahr (vergütet und durch die Fachschule begleitet) in einer Praxiseinrichtung des Caritasverbands.
Während der dreijährigen Ausbildung kann am Mathematikunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen werden und am Ende der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt werden.
Manche Fachschulen bieten zusätzlich eine Ausbildung in Teilzeit an.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und
- einen mündlichen Teil.
Wer die Prüfung bestanden hat und das je nach Bundesland erforderliche berufspraktische Anerkennungsjahr absolviert hat, ist staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher.
Praxisintegrierte Erzieherausbildung (PIA)
Um die Attraktivität der Erzieherausbildung zu erhöhen wurde die Praxisintegrierte Ausbildung ins Leben gerufen. Hier schließen die Auszubildenden mit dem Caritasverband ein Arbeitsverhältnis und erhalten somit während der Ausbildungszeit eine Vergütung (derzeit ca. 800,- Euro/ Monat).
Voraussetzungen:
Es gibt sehr viele verschiedene Wege um für die PIA zugelassen zu werden. Nach momentanem Stand wird beim Caritasverband für Stuttgart eine über den Realschulabschluss hinausgehende (berufliche oder schulische) Qualifikation vorausgesetzt:
Variante 1: Schulische Qualifikation
In Frage kommen Bewerber/innen mit Fachhochschulreife, fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist
Variante 2: Berufliche Qualifikation
Bewerber/innen mit Realschulabschluss oder Fachschulreife oder mit Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
in Verbindung mit
ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
oder
eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend,
oder
eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann,
oder
eine mindestens abgeschlossene Berufsausbildung und ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
oder
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.