Mitarbeitendenvertretung (MAV)
Zu den Schwerpunktaufgaben der MAV gehört es, darauf zu achten, dass alle Mitarbeitenden gleich und gerecht behandelt werden. Sie besteht aus gewählten Mitarbeitenden des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. Die MAV unterstützt Mitarbeitende darin, berechtigte berufliche, wirtschaftliche und soziale Anliegen gegenüber dem Dienstgeber durchzusetzen, wenn sie dies wünschen.
Sie hat das Recht zur Mitbestimmung und Mitberatung bei:
- Einstellung und Eingruppierung von Mitarbeitenden (AVR-Gremium)
- Kündigungen nach Ablauf der Probezeit
- Grundsätzen für die Aus-, Fort - und Weiterbildung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
- Arbeitsschutz
- Unfallverhütung
- Gesundheitsförderung
- u.v.m.
Mitarbeitende sind herzlich eingeladen, der MAV Anliegen und Anregungen mitzuteilen und die Arbeit kritisch zu begleiten! Die MAV berät telefonisch und persönlich.
Alle MAV-Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Mitarbeitende können sicher sein, dass ihre Anliegen sachlich und diskret behandelt werden.
Die MAV nimmt ihre Aufgaben auf der Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wahr.
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft in der MAV und Wahl:
Wer ist als MAV-Mitglied wählbar?
- Wählbar sind alle Mitarbeitenden, die am Wahltag seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung im kirchlichen Dienst stehen, davon mindestens sechs Monate in einer Einrichtung desselben Dienstgebers tätig sind (§8 MAVO).
- Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
Wer darf nicht kandidieren?
- Leitende Mitarbeitende (ausgenommen Kita-Leitungen oder Pflegedienst-Leitungen)
- Mitglieder des Wahlausschusses
Wie lange dauert eine Amtszeit der MAV?
- Eine Amtszeit beginnt mit dem Tag der Wahl und dauert vier Jahre. Es sei denn, es finden vor diesem Zeitpunkt Neuwahlen statt (§13 MAVO).
Wird man für die Tätigkeit in der MAV extra bezahlt?
- Nein, Das Amt der Mitarbeitendenvertretung wird als Ehrenamt ausgeführt (weisungsungebunden), die Amtsführung erfolgt unentgeltlich (unbestechlich) (§15 MAVO).
Wie wirkt sich die Arbeit in der MAV auf meine Arbeitszeit aus?
- Für die Arbeit in der MAV sind die Mitglieder im notwendigen Umfang während der Arbeitszeit freizustellen. Es handelt sich hierbei um eine notwendige Freistellung. Zusätzlich gibt es eine qualifizierte Freistellung.