Betreutes Wohnen im Christophorushaus
Das Christophorushaus in Stuttgart Untertürkheim bietet im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens 50 Plätze (inkl. Außenwohngruppen) für Männer und Paare und bietet Unterstützung bei langfristigen Resozialisierungszielen. Alleinstehende Frauen können nicht aufgenommen werden.
Es ist strukturell dem Carlo-Steeb-Haus im Stadtteil Bad Cannstatt zugeordnet.
Das Christophorushaus ist ein niederschwelliges, ambulantes Betreuungsangebot für Menschen, die das Hilfesystem mehrfach durchlaufen haben, bei denen eine Zielerreichung i.S. d. § 67 SGB XII zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist, die keine spezielle Hilfe annehmen möchten, jedoch einen Unterstützungs- bzw. Hilfebedarf haben, der durch das Regelangebot nicht abgedeckt ist.
Das Christophorushaus ist nicht barrierefrei und werktäglich personell besetzt. Die Zimmer sind möbliert und mit Kühlschränken und teilweise Waschgelegenheiten, die einzelnen Stockwerke mit gemeinschaftlichen Küchen und Sanitärbereichen ausgestattet. Waschmaschinen und Trockner können kostenlos genutzt werden. Die Fähigkeit zur Selbstversorgung ist Voraussetzung einer Aufnahme. W-Lan ist frei verfügbar.
Unser Angebot:
- Ohne Zeitdruck zur Stabilisierung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen
- Verschlimmerung der Lebenssituation vermeiden
- Beratung und Reintegrationshilfen
- Unterstützung und Förderung hinsichtlich vorhandener Ressourcen
- Beschäftigungsangebot zur Tagesstrukturierung, zur Ermittlung und Förderung vorhandener und neuer Fähigkeiten ggf. auch im Hinblick auf eine Überleitung in eine Fördermaßnahme nach SGB II
- Zieloffene Suchtarbeit
- Angebote zur Freizeitgestaltung
- Psychologische Beratung
Beschäftigungsangebot:
Ziel des Angebotes mit fünf Plätzen ist neben der Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, die Ermittlung und Förderung vorhandener bzw. die Vermittlung neuer Fähigkeiten ggf. auch im Hinblick auf eine Überleitung in Praktika, Ausbildungen und Arbeitsstellen.
Das Angebot richtet sich an Betreute des Christophorushaus, denen entweder der Zugang zu Fördermaßnahmen des SGB II verwehrt ist (Einstufung als erwerbsunfähig) oder für die die Anforderungen einer Fördermaßnahme zu hoch sind.
Neben betriebsunterstützenden Tätigkeiten, wie z.B. die Müllentsorgung um das Haus ist die Mithilfe im haustechnischen Bereich möglich. Die beschäftigten Bewohner erhalten eine Motivationsprämie von 1€ pro Stunde. Je nach zuordenbarer gesetzlicher Grundlage sind werktäglich 3 bis 6 Stunden Beschäftigung möglich.