Stundenweise Arbeit (StAr)
Seit Mitte 2016 gibt es für unsere KlientInnen die Möglichkeit, einer niedrigschwelligen, stundenweisen Arbeit nachzugehen. Diese arbeitsähnlichen Tätigkeiten richten sich an Menschen im SGB-II-Bezug (ALG II), die von der ambulanten Suchthilfe betreut werden und aufgrund ihrer Leistungseinschränkung momentan nicht in der Lage sind, die Anforderungen des ersten oder zweiten Arbeitsmarktes zu erfüllen.
Bei den angebotenen Tätigkeiten handelt es sich von den Rahmenbedingungen her um einfache Arbeiten. Beschäftigungsmöglichkeiten sind u.a. die Mithilfe beim Thekenbetrieb im Kontaktcafé High Noon, Einkaufen, Botengänge, Spritzensammeln im Quartier, Hundesitter, kreative Arbeit in der Werkstatt. Da kein Arbeitsdruck in Form einer Mindeststundenzahl entstehen soll, ist die Arbeit auf 3 Stunden täglich, max. 15 Stunden/Woche begrenzt. Die Beschäftigten erhalten einen Stundenlohn von €1,50. Voraussetzung für die Beschäftigung ist eine Negativbescheinigung des Jobcenters.