Was ist Kindertagespflege?
Tagesmütter oder Tagesväter betreuen Tageskinder überwiegend im Alter von 0 bis 3 Jahren. Möglich ist eine Betreuung in der Kindertagespflege bis zum Alter von 14 Jahren. Die Betreuung findet entweder im Haushalt der Kindertagespflegepersonen, in angemieteten Räumlichkeiten oder im Haushalt der Eltern statt.
Es handelt sich um eine familienähnliche Betreuungsform mit einem gesetzlichen Bildungsauftrag. Diese kann in verschiedenen Formen angeboten werden und stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung in einer Kindertagesstätte dar.
Tagesmütter und Tagesväter können bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Beim Zusammenschluss von mind. zwei Kindertagespflegepersonen zu einer sogenannten Großtagespflege ist eine Betreuung von bis zu neun Kindern gleichzeitig möglich.