Informationen zu Besuchen in unseren Pflegeheimen
Die Besuche in den stationären Pflegeheimen des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. sind gemäß des aktuellen Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz) - IfSG § 28b - geregelt und noch bis 07. April 2023 gültig.
Alle Besucher_Innen unserer stationären Einrichtungen sind zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Maske verpflichtet. Das Tragen einer Maske gilt während des gesamten Aufenthalts in unseren Einrichtungen.
Darüber hinaus empfehlen wir allen Besucher und Besucherinnen zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen folgende Maßnahmen einzuhalten:
- Desinfizieren Sie sich vor, bei und am besten auch nach Ihrem Besuch der stationären Einrichtungen die Hände
- Betreten Sie unsere Einrichtungen nur, wenn Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind und kein Verdacht vorliegt
- Bei corona-typischen Symptomen wie z.B. Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust bitten wir von einem Besuch in unseren Einrichtungen abzusehen
Die jeweiligen Besucherkonzeptionen unseren Einrichtungen finden Sie hier:
Wir bitten um Verständnis, dass Besuche nur unter Berücksichtigung dieser Regeln möglich sind und diese Entscheidung bei verändertem Infektionsgeschehen zu jeder Zeit widerrufen werden kann.
Stand: 01.03.2023