Ambulante psychiatrische Pflege
Dadurch sollen stationäre Behandlungen vermieden oder verkürzt und die Förderung der Lebensqualität der psychisch kranken Menschen und ihrer Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld gefördert werden. Neben den grundpflegerischen Hilfen und der hauswirtschaftlichen Versorgung werden als psychiatrische Behandlungspflege folgende Leistungen angeboten:
- Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau
- Hilfe beim Erkennen und bei der Bewältigung beeinträchtigender Gefühle, Wahrnehmungen und Verhaltensweisen
- Erarbeitung und Vermittlung krankheitsangemessener Sicht- und Verhaltensweisen
- Krisenintervention
- Psychisches und geistiges Training vor allem kognitiver Funktionen
Zielgruppe
- Psychisch kranke Erwachsene nach Entlassung aus der Klinik zur Stabilisierung
- Psychisch kranke Erwachsene, wenn intensivere Hilfe und Unterstützung in ihrem gewohnten Umfeld in verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens erforderlich ist.
Zugangsvoraussetzungen
Die Verordnung ambulanter psychiatrischer Pflege erfolgt über Ihren behandelnden Nervenarzt. Sie kann aber auch von Ihrem Hausarzt, vom Sozialpsychiatrischen Dienst, vom Gerontopsychiatrischen Dienst o.ä. angeregt und in die Wege geleitet werden.