Fachstelle für Familiennachzug
Artikel 16 Absatz 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 6 des Grundgesetzes stellen Ehe und Familie unter den besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. In Deutschland anerkannte Geflüchtete haben die Möglichkeit, ihre Kernfamilie nachzuholen.
Das Antragsverfahren des Familiennachzuges ist sehr aufwendig, unüberschaubar und langwierig. Terminanfragen, Antragsunterlagen und Dokumente müssen gut vorbereitet werden. Es ist äußerst schwierig, sich im Verfahren alleine zurechtzufinden. Zudem dauert es viele Monate bis mehrere Jahre, bis die Familie wieder vereint ist. So kommt eine hohe psychische Belastung hinzu.
Die Fachstelle für Familiennachzug in Stuttgart bietet Beratung und Unterstützung für Geflüchtete und SozialarbeiterInnen der Unterkünfte von Caritas und Maltesern bei der Planung, Durchführung und Nachbetreuung von Familienzusammenführungen aus dem Ausland:
- Beratung zu Voraussetzungen und rechtlichen Möglichkeiten
- Unterstützung oder Übernahme von Fällen des Sozialdienstes
- Organisation und Hilfestellung bei Botschaftsterminen und Vorbereitung der Unterlagen
- Unterstützung bei Anträgen für Stiftungen und Fonds zur finanziellen Entlastung
- Begleitung und Beratung der Familien nach erfolgreicher Zusammenführung
- Ergänzende Gruppenangebote
Bitte beachten Sie: Beraten werden können nur geflüchtete Menschen mit Wohnsitz in Stuttgart, die von der Caritas oder den Maltestern betreut werden.
Eine Anmeldung zur Beratung ist nur über die zuständige Sozialarbeiter*in möglich.
Mit freundlicher Unterstützung: