Ziele
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt von EU-Bürger_innen und Drittstaatsangehörigen in Deutschland systematisch und verständlich zu erläutern.
Inhalt und Ablauf
Für EU-Bürger_innen gelten andere Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen als für Drittstaatsangehörige. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung nach Deutschland einreisen und sich dort für bis zu drei Monate nahezu voraussetzungslos aufhalten. Nach Ablauf dieser Frist müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein - etwa die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit -, um weiterhin rechtmäßig im Land bleiben zu dürfen.
Drittstaatsangehörige hingegen benötigen für die Einreise in der Regel ein Visum. Möchten sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten, ist ein entsprechender Aufenthaltstitel erforderlich. Dieser richtet sich grundsätzlich nach dem Zweck des Aufenthalts, zum Beispiel einer Ausbildung oder Beschäftigung.
Kontext
Die gesetzlichen Regelungen zum Aufenthaltsrecht unterscheiden sich erheblich zwischen EU-Bürger_innen und Drittstaatsangehörigen. Aufgrund ihrer Komplexität sind sie für viele schwer zu durchdringen. Das Seminar vermittelt deshalb eine strukturierte und verständliche Einführung in diese Thematik.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus der Migrationsberatung, Flüchtlingshilfe und dem öffentlichen Dienst sowie an alle, die sich für das Thema interessieren. (BQ für 18 / 42)
Max. Teilnehmerzahl
12
Kosten
Normalpreis 255 €
CVS-MA 220 €
Veranstaltungsnummer
021/2026BQ