Betreutes Übergangswohnen im Haus Rosengarten
Das Haus Rosengarten liegt im Stuttgarter Stadtteil Hallschlag und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.
Unsere Einrichtung verfügt über 54 Einzelzimmer auf vier Etagen. Küchen, Bäder und WCs werden gemeinsam genutzt. Die Zimmer sind möbliert und mit einem Kühlschrank und WLAN ausgestattet. Zwei Waschmaschinen und zwei Wäschetrockner stehen zur Verfügung. Je nach Einkommen müssen Sie Miete und Betreuungskosten bezahlen. Die Höhe Ihres Eigenbeitrages wird vom Jobcenter / Sozialamt festgelegt.
Für wen sind wir da?
Unser Haus kommt für Männer in Frage, die
- von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wenn Sie also in Ihrer jetzigen Wohnung - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr bleiben können,
- vom Jobcenter / Sozialamt in einem Hotel untergebracht sind oder werden sollen,
- mindestens 18 Jahre alt sind und sich selbst versorgen können.
Was können Sie von uns erwarten?
Unsere Unterstützung bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe. Wir besprechen z.B. mit Ihnen, wie Sie nach einer Wohnung und Arbeit suchen können und unterstützen Sie dabei durch regelmäßige Gespräche.
Außerdem helfen wir Ihnen z.B. beim Ausfüllen von Anträgen oder dem Beantworten und Verstehen von Briefen sowie bei weiteren Angelegenheiten, die Ihre aktuelle Lebenssituation prägen. Das Ziel Ihres Aufenthaltes im Haus Rosengarten ist es, dass Sie Ihre Probleme in Zukunft besser lösen können. Dazu besprechen wir mit Ihnen Ihr Vorgehen und Ihre Problemlösungsstrategien. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens alle 14 Tage einen Termin mit uns wahrnehmen, bei dem wir den aktuellen Stand besprechen.
Mehr Infos
Wir können Sie nicht direkt aufnehmen. Der Weg zu uns führt über die für Sie zuständige Fachberatungsstelle und das für Sie zuständige Jobcenter / Sozialamt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe.
Vor der Entscheidung, ob Sie bei uns aufgenommen werden können, findet ein Vorstellungsgespräch statt, bei dem Sie uns und auch das Haus kennenlernen. Die Betreuung im Haus Rosengarten wird nach § 16 a SGB II finanziert. Das Haus ist nicht barrierefrei. Der Aufenthalt im Haus Rosengarten ist zeitlich befristet.