Betreutes Übergangswohnen
Betreutes Übergangswohnen Haus Jakobus
Im Haus Jakobus gibt es auf den einzelnen Stockwerken Gemeinschaftsküchen - ebenso sind Waschmaschine und Trockner vorhanden.
Individuelle Betreuung für die Bewohner
Im Haus Jakobus bieten wir neben der Möglichkeit zu Wohnen auch eine individuelle Unterstützung durch unsere Mitarbeitenden an. Wir klären gemeinsam mit den Bewohnern, welche Hilfen notwendig sind. Dabei steht im Mittelpunkt die Vermittlung in betreute Wohnangebote oder eine eigene Wohnung. Wichtig ist uns die aktive Mitarbeit der Bewohner.
Zugangsvoraussetzungen
Die gesetzliche Grundlage des Angebots ist § 16a SGB II oder für Menschen, die im Sinne des Gesetzes nicht erwerbsfähig sind, § 27/3 SGB XII .
Aufnahme im Haus Jakobus finden Menschen, die hotelscheinberechtigt sind, ihre Notlage nicht aus eigener Kraft überwinden können und zur Überwindung qualifizierte Beratung und Betreuung brauchen. Die Aufenthaltsdauer im Haus Jakobus wird in Absprache mit dem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt festgelegt.
Eigenes Einkommen muss zur Finanzierung von Nutzungsentgelt und Betreuungskosten nach Maßgabe des Gesetzes und der in Stuttgart getroffenen Regelungen eingesetzt werden.
Über einen möglichen Einzug in das Haus Rosengarten entscheidet die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in Verbindung mit der zuständigen Fachberatungsstelle.
Betreutes Übergangswohnen Haus Rosengarten
Das Haus Rosengarten liegt im Stuttgarter Stadtteil Hallschlag und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Unsere Einrichtung verfügt über 54 Einzelzimmer auf vier Etagen. Küchen, Bäder und WCs werden gemeinsam genutzt. Die Zimmer sind möbliert und mit einem Kühlschrank und WLAN ausgestattet. Zwei Waschmaschinen und zwei Wäschetrockner stehen zur Verfügung. Je nach Einkommen müssen Sie Miete und Betreuungskosten bezahlen. Die Höhe Ihres Eigenbeitrages wird vom Jobcenter / Sozialamt festgelegt.
Für wen sind wir da?
Unser Haus kommt für Männer in Frage, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wenn Sie also in Ihrer jetzigen Wohnung - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr bleiben können, vom Jobcenter / Sozialamt in einem Hotel untergebracht sind oder werden sollen, mindestens 18 Jahre alt sind und sich selbst versorgen können.
Was können Sie von uns erwarten?
Unsere Unterstützung bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe. Wir besprechen z.B. mit Ihnen, wie Sie nach einer Wohnung und Arbeit suchen können und unterstützen Sie dabei durch regelmäßige Gespräche.
Außerdem helfen wir Ihnen z.B. beim Ausfüllen von Anträgen oder dem Beantworten und Verstehen von Briefen sowie bei weiteren Angelegenheiten, die Ihre aktuelle Lebenssituation prägen. Das Ziel Ihres Aufenthaltes im Haus Rosengarten ist es, dass Sie Ihre Probleme in Zukunft besser lösen können. Dazu besprechen wir mit Ihnen Ihr Vorgehen und Ihre Problemlösungsstrategien. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens alle 14 Tage einen Termin mit uns wahrnehmen, bei dem wir den aktuellen Stand besprechen.
Mehr Infos
Wir können Sie nicht direkt aufnehmen. Der Weg zu uns führt über die für Sie zuständige Fachberatungsstelle und das für Sie zuständige Jobcenter / Sozialamt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe.
Vor der Entscheidung, ob Sie bei uns aufgenommen werden können, findet ein Vorstellungsgespräch statt, bei dem Sie uns und auch das Haus kennenlernen. Die Betreuung im Haus Rosengarten wird nach § 16 a SGB II finanziert. Das Haus ist nicht barrierefrei. Der Aufenthalt im Haus Rosengarten ist zeitlich befristet.