Informationen zu Besuchen in unseren Pflegeheimen
Nachdem in der Bundesrepublik und in Baden-Württemberg die Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2-Virus wieder gestiegen sind, werden die Besuche in den stationären Pflegeheimen des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. gemäß der geltenden Corona-Verordnung für Pflegeeinrichtungen (Stand: 16.01.2021) ab dem 20.01.2021 wie folgt geregelt:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt, sein um Besuche zu ermöglichen:
- Eine Öffnung der Einrichtung ist vom Gesundheitsamt zugelassen
- In der Einrichtung besteht keine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus
- Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, kein Verdacht vorliegt und wenn sie keine typischen Symptome haben
Folgende Besuchsregelungen gelten für alle unsere Pflegeheime:
- Besuche sind ausschließlich in den Bewohnerzimmern möglich. Trotzdem empfehlen wir, je nach Möglichkeit, Besuche im Außenbereich zu tätigen. Besuche in den Gemeinschaftsbereichen der Einrichtung/der Wohnbereiche sind nicht gestattet
- Pro Bewohnerin und Bewohner dürfen pro Tag zwei Personen eines Haushaltes zu Besuch kommen. Für besondere Anlässe (z.B. Sterbebegleitung) dürfen mehr als zwei Personen zu Besuch kommen. Dies muss jedoch Vorab mit der jeweiligen Heimleitung besprochen und genehmigt werden.
- Besucherinnen und Besucher werden vor dem Betreten der Einrichtung gebeten sich am Empfang zu melden (Türklingel). Der Empfang informiert den Wohnbereich.
- Vor oder beim Betreten der Einrichtung müssen die Besucherinnen und Besucher eine Händedesinfektion durchführen.
- Der Besuch ist nur nach vorherigem negativem Coronatest (PoC-Antigen-Test oder PCR-Test) und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig. Dieser ist zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung zu tragen und wird vom Haus aus nicht gestellt. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels PoC-Antigen- Test darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage alt sein.
- Besucherinnen und Besucher müssen innerhalb der Einrichtung einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Weitere hausspezifische Regelungen oder Konkretisierungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Besuchskonzept des Hauses:
Wir bitten um Verständnis, dass Besuche nur unter Berücksichtigung dieser Regeln möglich sind und diese Entscheidung bei verändertem Infektionsgeschehen zu jeder Zeit wiederrufen werden kann.
Stand: 20.01.21