Ausländer*innen in Pflegeberufen: Ab jetzt geschützt vor Abschiebung
Uta Metzdorf, Bereichsleiterin Altenhilfe im Caritasverband für Stuttgart e.V. freut sich über die Entscheidung. "Der Bedarf ist da", weiß sie und für sie als verantwortliche Bereichsleiterin bedeutet die neue Regelung nun ein höheres Maß an Planungssicherheit. Sebastian Menne, stellvertretender Bereichsleiter in der Altenhilfe, fügt hinzu, dass nun nicht nur der Verband eine höhere Planungssicherheit habe, auch die Auszubildenden selbst "können jetzt ihre Energie auf ihre Ausbildung konzentrieren". Die drohende Abschiebung war für viele Auszubildenden wie ein "Damoklesschwert", weiß Sebastian Menne. Auch für die Kolleginnen und Kollegen, für den Zusammenhalt in der Azubigruppe, wirke sich die neue Regelung sicher positiv aus. In der Vergangenheit hätten nämlich alle darunter gelitten, wenn eine Kollegin, ein Kollege abgeschoben wurde.
Im Caritasverband Stuttgart e.V. sind im Oktober acht Auszubildende im Migrationskurs gestartet. Insgesamt haben 17 Männer und Frauen im Oktober mit ihrer Ausbildung begonnen. Im Migrationskurs bekommen die Azubis zusätzlich noch einen Deutschkurs und werden im Rahmen eines Wahlpflichtfaches auch auf ihre Einbürgerungstests vorbereitet. Nach der Prüfung zur Altenpflegehelfer*in können die Absolvent*innen dann noch die Qualifikation zur Altenpflegekraft erlangen. Grundsätzlich begrüßt Fritz Weller, Bereichsleiter Migration und Integration, die neue Regelung. Wichtig ist nun aber, dass die Ausländerbehörden, die in der Vergangenheit oft sehr restriktiv bei der Erteilung von Ausbildungsduldungen vorgingen, sich zukünftig kulanter verhalten, dann, wenn zum Beispiel nicht alle Identitätsnachweise vorliegen. Für Fritz Weller ist aber die neue Regelung "ein Schritt in die richtige Richtung".
"Die Unternehmen suchen dringend Alten- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, auch Alten- und Krankenpflegehelferinnen und -helfer sowie junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen wollen. Deshalb werden wir in Baden-Württemberg schon jetzt - noch vor der entsprechenden Bundesregelung - handeln. Ich habe mich bereits bei den Koalitionsverhandlungen im Bund dafür eingesetzt, dass wir die bestehende 3+2-Regelung ergänzen und Ausländer, die eine solche Helferausbildung machen, im Land bleiben dürfen. Wir werden sie nicht abschieben, so dass sie die Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung, und dann noch zwei Jahre im Land bleiben können. Wir setzen diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag schon jetzt für Baden-Württemberg um: Eine entsprechende Verordnung habe ich mit Wirkung zum 14. November 2018 erlassen" so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. In einer Pressmitteilung vom 20. November.