Anforderungen an den Gewaltschutz für Frauen*
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zum Schutz von Frauen vor Gewalt. In Stuttgart leben viele Frauen in prekären Wohnverhältnissen, die sie besonders verletzlich machen. Die bestehenden Hilfsangebote reichen nicht aus, um alle Frauen ausreichend zu schützen. Es bedarf einer stärkeren Ausrichtung der Wohnungsnotfallhilfe an den Vorgaben der Istanbul-Konvention, um eine sichere Umgebung für alle Frauen zu schaffen.
In ihrem Positionspapier Anforderungen an den Gewaltschutz für Frauen*. Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Wohnungsnotfallhilfe Stuttgart schreiben die Teilnehmenden der Frauenspezifischen Hilfekonferenz: "Die Vorgaben aus der Istanbul-Konvention sind im Hilfesystem der Stadt Stuttgart in einigen Bereichen bereits erfüllt. In vielen Bereichen besteht jedoch ein erheblicher Handlungsbedarf, um den Schutz von Frauen* in Wohnungsnot gewährleisten zu können."
Lesen Sie das Positionspapier HIER (Download startet mit Klick auf den Link).
Mehr Informationen zu den Angeboten der Caritas Stuttgart für wohnungslose Frauen finden Sie hier.
Hinweis: *Durch die Schreibweise mit Asterisk sind alle Personen gemeint, die sich dem weiblichen Personenkreis / Geschlecht zugehörig fühlen.