Kontakt

Zentralen Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Stuttgart
Hauptstätter Straße 87
70178 Stuttgart
Telefon: 0711 216-6304
oder 0711 216-5379

Frauenpension
Caritasverband für Stuttgart e.V.
Veielbrunnenweg 67
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 55037130
Telefax: 0711 552134
frauenpension@caritas-stuttgart.de

Kontaktzeiten:

Montag bis Freitag
09:00 bis 17:00 Uhr


Fahrplanauskunft des VVS
 
Wohnungslose Menschen  

Frauenpension

Als Sozialhotel (finanziert nach Paragraf 67 SGB XII) für wohnungslose Frauen bietet die Frauenpension für insgesamt 50 Frauen vorübergehenden Wohnraum plus sozialarbeiterische Unterstützung an. Die Bewohnerinnen bestimmen selbst, ob und in welchem Umfang sie die von uns angebotene Unterstützung annehmen. Zusätzlich bieten wir im Haus Betreutes Wohnen (finanziert nach Paragraf 67 SGB XII) an, hier ist die Bereitschaft zur verbindlichen Mitarbeit Voraussetzung für den Einzug. Notübernachtungsplätze und eine Betreuung in eigenem Wohnraum nach dem Auszug ergänzen unser Angebot.

Mit zum Fachdienst gehört die Beratungsarbeit an der Zentralen Frauenberatung (ZFB), Träger ist hier die Ambulante Hilfe e.V.

Das Foto zeigt ein weißes Haus mit Flachdach und parkenden Autos davor.Unser Haus im Veielbrunnenweg 67 in Bad Cannstatt hat möblierte Einzelzimmer mit Waschbecken. Im Untergeschoss gibt es Bäder und Duschen. Die Küchen in den Stockwerken werden gemeinsam genutzt. Alle Zimmer haben Kabelanschluss. Waschmaschinen und Wäschetrockner stehen zur Verfügung. Hinter dem Haus ist ein Garten für alle da. Im Untergeschoss gibt es Räume für den Werk- und Kreativbereich, in dem haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen arbeiten.

Zusätzliche Angebote wie z.B. die monatliche Sprechstunde einer Ärztin, einer Psychotherapeutin und einer Psychiaterin können von allen Frauen genutzt werden, sind aber wie alle Angebote in der Frauenpension freiwillig.

Zielgruppe

Für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte alleinstehende Frauen über 18 Jahre. Frauen, die nicht in der Lage sind, sich selber zu versorgen, können wir leider nicht aufnehmen. Dafür sind wir weder räumlich noch personell ausgestattet.
Drogen- und Alkoholprobleme sind jedoch kein Aufnahmehindernis.

Wie kommt Frau in die Frauenpension?

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine gültige Kostenübernahmeerklärung des jeweiligen Jobcenters oder des Sozialamtes. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich über die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Stuttgart. Das Vorstellungsgespräch ist in der Regel auch das Aufnahmegespräch.

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