Gute Arbeit verdient eine gute Bezahlung
"Tariftreu" zahlen viele Arbeitgeber. Nur: was heisst das konkret? Es gibt verschiedene Tarife - und die unterscheiden sich
z.T. gravierend. Wir sagen Ihnen, welches Gehalt* Sie bei uns erwarten dürfen.
Pflegefachkraft
Ihr Mindesteinstiegsgehalt als Pflegefachkraft beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung 2.060,40 € monatlich und steigt stetig
bis mindestens 2.801,05 € monatlich an.
Das Mindestgehalt wird ergänzt um eine Jahressonderzahlung von 90% des Gehalts. Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Schichtzulage zwischen 40,00 € und 105,00 €.
Wenn wir Sie zu Fort- und Weiterbildungen delegieren, werden Sie für die erforderliche Zeit von Ihrer Arbeit freigestellt,
Sie erhalten weiterhin Ihr normales Gehalt. Zusätzlich erstatten wir Ihnen die Kurskosten.
Des Weiteren finanzieren wir als Arbeitgeber Ihre betriebliche Altersvorsorge. Unser Beitrag errechnet sich hier nach Ihrem
persönlichen Tabellenentgelt. Außerdem bieten wir vermögenswirksame Leistungen an.
Einen Zusatz zum Mindestgehalt erhalten Sie ggf. auch über ein Leistungsentgelt oder eine Sozialkomponente.
Wenn Sie Führungspositionen (z.B. als Wohnbereichsleitung oder Pflegedienstleitung) übernehmen, steigen Sie in höhere vergütete Gehaltsstufen auf.
MitarbeiterInnen in der Pflege mit einer 1-jährigen Ausbildung
Ihr Mindestgehalt als MitarbeiterIn in der Pflege beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung 1845,67 € monatlich und steigt stetig
bis mindestens 2591,75 € monatlich an.
Die oben genannten Zulagen und Leistungen erhalten Sie - wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen – ebenfalls zusätzlich.
Mitarbeiterinnen in der Pflege ohne Ausbildung
Ihr Mindestgehalt als MitarbeiterIn in der Pflege ohne Ausbildung beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung 1.688,64 € monatlich
und steigt stetig bis mindestens 1.859,81 € monatlich an.
Die oben genannten Zulagen und Leistungen erhalten Sie - wenn Sie die Voraussetzungen erhalten - ebenfalls zusätzlich.
* Stand 1.8.2011. Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge. Teilweise sind die Leistungen an bestimmte
Stichtage und Zeiten der Betriebszugehörigkeit gebunden.
