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Ihr Testament – Ihr letzter Wille

Sie haben sich in Ihrem Leben Werte geschaffen, welche Sie für die Zukunft erhalten wollen. Für ein gezieltes Weitergeben in gute Hände sollten Sie rechtzeitig eine Regelung treffen. Testament oder Vermächtnis, "Verfügung von Todes wegen" ist der dazu gesetzliche Oberbegriff.

Die einfachste Gestaltungsform ist sicherlich das handschriftliche Testament. Ein handschriftliches Testament muss vom Verfügenden vollständig, eigenhändig und handschriftlich geschrieben sowie unterzeichnet sein. Die Unterschrift muss den Vornamen und Familiennamen des Verfügenden enthalten. Des Weiteren dürfen Sie das Datum (Tag, Monat und Jahr) und den Ort nicht vergessen.

Sie können das Testament daheim aufbewahren oder gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen.

Sie können das Testament aber auch direkt bei einem Notar verfassen lassen. Dies gibt die Sicherheit, dass Ihr Wille einwandfrei abgefasst wird und keine Formfehler entstehen. Eine Änderung des notariellen Testaments ist jederzeit durch Ihren Widerruf möglich.

Zu Ihrer Information: Der Caritasverband für Stuttgart e.V. ist von der Erbschaftssteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart). Bei einer Erbschaft kann so das dem Caritasverband für Stuttgart testamentarisch zugewandte Vermögen auch in voller Höhe dem Caritasverband für Stuttgart als Vermächtnisnehmer zugute kommen.

Bei Ihren Fragen und verschiedenen Gestaltungsinhalten zu vermögensrechtlichen Verfügungen von Todes wegen und stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir vermitteln Ihnen gerne einen vertraulichen und persönlichen Termin beim Notar.